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Allgemneine Geschäftsbedingungen

I. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


II. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.


III. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart gilt: bis 14 Tage vor Beginn der Verbindlichen Buchung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Innerhalb dieser 14 Tage hat das Hotel Anrecht auf nicht an dritte weiter vermietete Zimmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 80 % auf den Übernachtungspreis ohne Frühstück zu verlangen. Ab 1 Tag vor Anreise sowie bei Nichtanreise beträgt Schadenersatzanspruch 100 % der Übernachtungspreises inkl. Frühstück.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.


IV. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Abweichungen bedarf der Zustimmung vom Hotel.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr zustimmen, ab 15:00 Uhr sind 80% des Logispreises in Rechnung zu stellen ab 18:00 Uhr 100 % des Logispreises.

Das Zimmer wird an Anreisetag bis 18:00 Uhr bereitgehalten, eine spätere Anreise ist möglich muss aber mit dem Hotel abgesprochen sein. Die späteste Anreisezeit beträgt 22:00 Uhr.


V. SCHADENSERSATZ BEI NICHTBEACHTEN DES RAUCHVERBOTES

Das Hotel ist als Nichtraucherhotel ausgewiesen und in den Zimmern auch dementsprechend gekennzeichnet.

Bei nicht einhalten das Rauchverbotes behält sich das Hotel vor einen Schadenersatz für die evtl. nicht Vermietbarkeit in Höhe von 80 % des Zimmerpreises zu verlangen.

Auf jeden Fall ist das Hotel für die zusätzlich notwendigen Reinigungsarbeiten mit 50,00 € zu entschädigen.


VI. GUTSCHEINE

Grundsätzlich verpflichtet sich das Hotel, für von uns ausgestellte Gutscheine, die vereinbarte Leistung drei Jahre nach Ausstellungsdatum zu erbringen.

Wird ein Termin für die Gutscheineinlösung vereinbart, ist dieser Bindend und kann nur mit Zustimmung des Hotels verschoben werden.

Bei Nichterscheinen, ohne Kontaktaufnahme, gilt der Gutschein als eingelöst und wird bei uns als ungültig registriert. Dies gilt auch für Gutscheine welche über Partnerfirmen erworben wurden.

Gutscheine welche vom Haus oder von Partnerfirmen ausgestellt wurden, sind nicht zwingend mit dem beschriebenen Inhalt einzulösen. Es können auch für den entsprechenden Gegenwert andere Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel/Restaurant.


VII. Reservierung Dunkelrestaurant

Eine Reservierung in unserem Dunkelrestaurant „Fuchsbau“ kann bis 5 Tagen vor dem Dinner kostenfrei storniert werden.

Innerhalb der 5 Tagen beträgt die Stornogebühr 10,00 € p.P.

Am Veranstaltungstag bzw. bei Nichterscheinen wird ein Unkostenersatz von 100 % des Verkaufspreises in Rechnung gestellt, bzw. Gutscheine werden abgerechnet


VIII. Radtouren

Versicherungen sind im Preis nicht enthalten, wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftplicht und Unfallversicherung.

Der Guide hat NICHT die Aufgabe die Fähigkeiten der Teilnehmer einzuschätzen.

Der Guide ist nicht für die Reparatur sowie Ersatzteile der Räder der Teilnehmer zuständig.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet gängige Ersatzteile für sein Rad mit sich zu führen.

Wenn ein Teilnehmer die Tour abbrechen muss, erfolgt der Rücktransport auf eigene Kosten.

Der Teilnehmer ist selber für die Funktionsfähigkeit seines Sportgerätes verantwortlich, der Guide kann den Teilnehmer von der Tour ausschließen, wenn offensichtliche Mängel vorhanden sind.

Während der Tour besteht absolute Helmplicht.

Mountainbiken gehört zu einer Sportart bei der es zu Personen und Sachschäden kommen kann. Jeder Teilnehmer ist sich den Gefahren bewusst und muss entscheiden ob er Wegabschnitte befahren kann ohne sich selbst oder andere zu gefährden.

Für Schäden oder Verlust während der Tour übernehmen wir keine Haftung

Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Werden Touren als GPS-Daten an Teilnehmer weiter gegeben so dienen diese nur als Orientierungshilfe, es besteht kein Anspruch auf eine frei befahrbare Strecke, jeder Teilnehmer ist selber verantwortlich ob der angezeigte Weg befahrbar ist.


IX. Corona Maßnahmen

Wir sind verpflichtet, die uns auferlegten Maßnahmen der Landes bzw. Bundesregierung sowie der örtlichen Behörden umzusetzen und darauf zu achten das diese eingehalten werden.

Um rechtliche Konsequenzen der Kontrollbehörden zu verhindern, sehen wir uns bei Nichteinhalten in der Pflicht Dienstleitungen zu verweigern.
 
 
X. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Hotel & Gaststättenverbands.